KONFESSIONELLE KOOPERATION

 
 
Unter diesem Link finden Sie alle FORMULARE, BESTIMMUNGEN, RAHMENVEREINBARUNGEN, BROSCHÜREN, ANTRÄGE, SCHULLEITUNGSINFORMATIONEN usw., die Sie für die konfessionelle Kooperation in Ihrer Schule benötigen.
 
 
Homepage der Landeskirche, Dezernat 2
 
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Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf konfessionelle Kooperation für das Schuljahr 2012/2013 bis zum 01. März 2012 sowohl dem evangelischen Schuldekan, als auch der katholischen Schuldekanin vorliegen muss!
Beachten Sie außerdem unbedingt die Rahmenbedingungen! Hier einige Änderungen:
 
  • Die Kooperation zwischen der evangelischen und katholischen Lehrkraft ist deutlicher hervorgehoben.
  • Ein muss ein Wechsel der Lehrkräfte nach einem halben Jahr stattfinden. Ausnahmen kann es geben bei einer unterschiedlichen Anzahl von Lerngruppen.
  • Die Note im Zeugnis richtet sich ab jetzt nach der Konfession der unterrichtenden Lehrkraft (nicht nach der Konfession der SchülerInnen).
  • Die Rechte der Eltern sind gestärkt worden und zu beachten.